Berufspolitik - Praxis für ganzheitliche Heilverfahren

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Viele Besucher meiner Homepage werden es sicher befremdlich finden, dass ich auf meiner Homepage folgenden Vermerk geschrieben habe:

Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei den o.a. Therapien um nicht wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch anerkannte und/oder bewiesene Verfahren handelt und die Wirksamkeit wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch nicht bewiesen ist.


Das habe ich nicht gemacht, um Sie zu verunsichern, oder weil ich nicht hinter meinen angewandten Methoden stehe, sondern weil es einige Vereine in Deutschland gibt, die Abmahnverfahren einleiten, wenn jemand offensichtlich gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt jeder, der in irgendeiner Form Heilversprechen macht oder eine Therapie besonders hervorhebt. Wenn ich also verspreche "Nur bei mir werden Sie geheilt", oder: "Nur diese Therapie ist geeignet, ihre Beschwerden zu lindern", so ist eine Abmahnung gerechtfertig, da mit diesen Aussagen Klienten arglistig getäuscht werden, und man ihnen das Geld aus der Tasche zieht. Aber in der Realität sieht es so aus, dass Kolleginnen und Kollegen wegen Banalitäten zur Kasse gebeten werden. Es werden Absichten in Formulierungen interpretiert, die vom Verfasser nie mit kriminellen Hintergründen verfasst wurden. Dem möchte ich vorbeugen.
Ich möchte Ihnen nur deutlich machen, dass ich mich im Zuge der berufspolitischen Lage gezwungen fühle, mich in jeglicher Weise abzusichern, um meinen Beruf in Frieden ausführen zu können, und nicht in ständiger Angst zu leben, ob ich vielleicht durch einen Formulierungsfehler unter irgendeinen Paragraphen des  Heilmittelwerbegesetzes falle und mich vermeintlich strafbar mache. Die Inhalte dieser Website sind nach besten Wissen und Gewissen und nach meinem Erachten auch im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes verfasst worden.


 
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